Projekt Beschreibung

Abfallwirtschaftskonzepte

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) ist mit 2. November 2002 in Kraft getreten. Es beschreibt die Ziele und Grundsätze einer nachhaltigen Abfallwirtschaft:

  • Abfallvermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • sonstige Verwertung, zB energetische Verwertung
  • umweltgerechte Entsorgung

Ziel bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, zum einen der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, zum anderen den Abfallerzeugern ein internes Kontroll- und Planungsinstrument für die betriebliche Abfallwirtschaft in die Hand zu geben. Um die gelebte betriebliche Abfallwirtschaft im Betrieb zu dokumentieren, wurde Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern die regelmäßige Aktualisierung als Betreiberpflicht vorgeschrieben. Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern haben demnach bei abfallrelevanten Änderungen (zB Prozessumstellung, Verwendung neuer Einsatzstoffe) bzw. ansonsten alle 7 Jahre das Abfallwirtschaftskonzept zu aktualisieren. Die Betreiberpflicht wurde auch in der Gewerbeordnung 1994 bzw. im Mineralrohstoffgesetz festgeschrieben.

Weiters ist ein Abfallwirtschaftskonzept im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungen bzw. Änderungsgenehmigungen entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften zu erstellen. Dabei ist das Abfallwirtschaftskonzept integrativer Bestandteil des Genehmigungsansuchens.