Eine Sanierungsvereinbarung ist eine schriftliche, zivilrechtliche Vereinbarung, die zwischen dem/der GebäudeeigentümerIn und allen MieterInnen abgeschlossen wird.

Informationen zu den zwingenden Inhalten einer Sanierungsvereinbarung finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Förderungsantrages „Sammelantrag mehrgeschoßiger Wohnbau“ unter „Allgemeines“ Punkt 5 und Punkt 6.

Bitte beachten Sie:
In jedem Fall muss die Höhe und Laufzeit der Mietzinserhöhung in der Sanierungsvereinbarung angegeben sein. Ebenfalls muss vereinbart werden, dass die Mietzinserhöhung im
Falle einer Förderung um die gesamte Förderungssumme und aliquot zur Nutzfläche der einzelnen Mietwohnungen reduziert wird.

Die Sanierungsvereinbarung muss von allen MieterInnen und EigentümerInnen unterfertigt und gemeinsam mit den Förderungsanträgen inklusive aller notwendigen Formularanhänge an die Bausparkassenzentralen übermittelt werden. Liegt die Sanierungsvereinbarung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so ist diese spätestens zum Baubeginn (geplanter Beginn der Maßnahmen) vorzulegen.

Eine vertragliche Besonderheit bei Förderungen mit Sanierungsvereinbarungen ist, dass, obwohl der Förderungsvertrag zwischen den einzelnen MieterInnen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), zustande kommt, die Förderungen direkt an den/die GebäudeeigentümerIn ausbezahlt