Unter Planungskosten versteht man immaterielle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der thermischen Sanierung notwendig sind. Dies können z.B. Kosten für eine Energieberatung (inkl. Ausstellung eines Energieausweises), das Architektenhonorar oder aber auch die Baustellenkoordination und -aufsicht sein. Planungskosten können bis max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt werden.
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